05. – 07. November 2024
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Der Begriff “Datenschutz” bezieht sich eigentlich nicht nur auf den Schutz der Daten, sondern vor allem auf den Schutz des Einzelnen vor Missbrauch seiner personenbezogenen Daten und garantiert uns somit das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, jeder hat grundsätzlich das Recht, über Nutzung und Weitergabe der Daten, die er von sich preisgibt, selber zu bestimmen. Diese Vorgaben sind bei uns in Deutschland aktuell im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verbindlich geregelt.
Am 25. Mai 2018 wird eine neue Fassung des BDSG, die auf der Grundlage der am selben Tag in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erstellt wurde, unser aktuelles Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Diese europäische Rechtsvorschrift – international auch unter dem Kürzel GDPR (General Data Protection Regulation) bekannt – wird zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes in Europa führen. Denn bislang ist dieser Bereich in den einzelnen Mitgliedstaaten durch nationale Gesetzgebungen lediglich auf der Grundlage der betreffenden EU-Datenschutzrichtlinie geregelt.
Datenschutz ist auch bei medax ein zentrales Thema. Denn gerade im medizinischen und pharmazeutischen Bereich enthalten die zu übersetzenden Dokumente nicht selten hochsensible personenbezogene Daten. Der Schutz dieser Daten ist uns somit ein besonderes Anliegen.
Um die Einhaltung des BDSG zu garantieren und somit Ihre Daten noch besser schützen zu können, hat medax einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt, der uns unabhängig prüft und berät. Dieser Experte ist ein TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor und stets auf dem neuesten rechtlichen Stand. Er kennt daher sämtliche Anforderungen für den Bereich an ein Unternehmen wie das unsere.
“Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere die in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Anforderungen, zu gewährleisten” (§ 9 Satz 1 BDSG).
Diese Maßnahmen umfassen die folgenden Teilbereiche (siehe Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG):
Es ist die Pflicht eines jeden datenverarbeitenden Betriebs, die Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Die von medax durchgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) garantieren Ihnen also den sicheren Umgang unsererseits mit Ihren Daten. Die genaue und unparteiische Prüfung durch den externen Datenschutzbeauftragten ergab ein ausreichend hohes Schutzniveau für alle o.g. Teilbereiche.
Sie sehen also: bei uns sind Ihre Daten in guten Händen!
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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