Newsletter oft rechtlich bedenklich
Vor der Kür der grafischen Gestaltung sollten Newsletter-Schreiber erst einmal die Pflicht der formalen Gestaltung erfüllen. Denn: Über 90 Prozent aller Newsletter weisen rechtliche Fehler auf.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsunternehmens Absolith Dr. Schwarz Consulting, das sich auf E-Mail-Marketing spezialisiert hat. Untersucht wurden 278 Newsletter, die in einem kostenlosen Archiv deutschsprachiger Newsletter registriert sind. Die untersuchten Inhalte waren Betreffzeile, Anrede, Abbestellfunktion und Impressum.
Nur zwei Newsletter erreichten die volle Punktzahl von 20 Punkten. Immerhin fand sich bei 91 Prozent eine funktionierende Abbestellmöglichkeit. Allerdings erfüllten lediglich vier Prozent der Newsletter 95% der Kriterien. Bei den meisten Newslettern haperte es an elementaren Funktionen. So wiesen 44 Prozent langweilige Betreffzeilen wie "Newsletter 7/04" anstatt Hinweise auf aktuelle Highlights auf. 37 Prozent verzichteten auf eine Anrede wie "Guten Tag" oder "Hallo". Eine Abmahnung riskierten 25 Prozent , weil sie die Kennzeichnungspflicht für Publikationen stark verletzen.
Unter http://www.absolit.de/5Regeln.htm stellt das Beratungsunternehmen nach Registrierung per E-Mail-Adresse ein einseitiges Bewertungsmuster für Newsletter zur Verfügung.