Sachverständige für technische Dokumentation - Anleitungen auf dem Prüfstand

Veröffentlichung vom 02.11.2004

Intelligente technische Produkte sind erklärungsbedürftig. Wie Produkte fehlerfrei funktionieren, erfahren wir in ihren Anleitungen - wenn die Anleitungen fehlerfrei sind. Wenn ein Produkt einen Instruktionsfehler (= fehlerhafte Anleitung) hat, ist dieser Fehler dem Produkt selbst zuzuschreiben, was im Schadensfall zu Regressforderungen führen kann. Deshalb ist die Anleitung integraler Bestandteil des Produkts - so die herrschende Rechtsprechung. Für alle Arten von Produkten und Dienstleistungen gab es "schon immer" Sachverständige, die im Privat- oder Gerichtsgutachten die Abhänigkeit von Fehler und Schaden bewertet haben. Seit einiger Zeit gibt es nun auch Sachverständige für technische Dokumentation.

Von Wolfram W. Pichler

Inhalte

  • Wer braucht Gutachten für Anleitungen?

    • Beispiel aus der Wirtschaft

    • Beispiel aus der Gerichtsbarkeit

  • Wie wird man Gutachter?

  • Wie erstellt man Gutachten?

  • Welche Konsequenzen können Gutachten haben?

Wer braucht Gutachten für Anleitungen?

Sachverständige werden nicht von sich aus tätig, sondern nur im Auftrag von Privaten (Wirtschaftseinheiten) oder Gerichten.

Beispiel aus der Wirtschaft

Der Hersteller eines Hausklimagerätes hat für sein Produkt ein Qualitätszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erhalten. Damit setzt er sich von seinen Mitbewerbern ab und verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Um diesen Vorteil zu vergrößern, beschließt er, auch die Anleitung zu seinem Gerät zertifizieren zu lassen. Zu diesem Zweck beauftragt die Zertifizierungsstelle einen Privatgutachter (im Gegensatz zum Gerichtsgutachter) für technische Dokumentation.

Beispiel aus der Gerichtsbarkeit

Ein Verbraucher (oder ein Arbeitnehmer) verletzt sich beim Benutzen eines Gerätes (oder eines Arbeitsmittels) aufgrund einer Fehlanwendung. Er behauptet, seine Fehlanwendung beruhe auf einem Instruktionsfehler, den der Hersteller zu vertreten habe, und klagt auf Schadensersatz sowie ggf. Schmerzensgeld. Der Hersteller verweigert die Regresszahlung, weil die Anleitung in Ordnung sei.

Das Gericht kann die Abhängigkeit von Fehler und Schaden nicht aus eigener Erkenntnis bewerten und beauftragt daher einen Gerichtsgutachter mit der Untersuchung und Bewertung der Anleitung.

Gerichtsgutachter ist vorzugsweise ein von einer regionalen Bestellungskörperschaft (z. B. IHK) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Dieser prüft nun, wo die Anleitung von den EG-Richtlinien und harmonisierten Europäischen Normen abweicht und welche Abweichung zu der Fehlanwendung geführt hat. Auf der Basis dieses Gutachtens entscheidet der Richter über den Regressanspruch des Klägers.

Wie wird man Gutachter?

"Sachverständiger" ist als Berufsbezeichnung ebenso wenig geschützt wie Unternehmensberater. Jeder also, der sich hinreichend qualifiziert fühlt, kann Gutachten erstellen. Dieses einfache Modell leitet die Skala der Voraussetzungen dicht über Null ein. Die höchsten Voraussetzungen fordern die Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern (downloadbar über die Portale der örtlichen IHKn). Diese basieren auf der Gewerbeordnung (§ 36, Abs. 3 und 4) und der Muster-Sachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT). Zwischen diesen beiden Extremwerten gibt es noch abgestufte Voraussetzungsgrade.

Akkreditierte Zertifizierungsstellen orientieren ihre Bestellungsvoraussetzungen an DIN EN ISO/IEC 17025 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien", was einem Qualitätsmanagement- System nach ISO 9000ff gleichkommt.

tekom e. V., Stuttgart, der Fachverband für technische Kommunikation, hat eine eigene Sachverständigenordnung zur Ernennung zum "tekom-Sachverständigen".

Die Voraussetzungen all dieser privatrechtlichen Organisationen bilden eine mehr oder weniger umfassende Untermenge der Voraussetzungen zum Gerichtsgutachter. Daher wollen wir im Folgenden diese näher betrachten. Jede regionale IHK kann die Muster-Sachverständigenordnung des DIHT in bestimmten Grenzen anders verwirklichen. Bei den einzureichenden Arbeitsproben z. B. kann eine IHK die erforderliche Menge mit 3, 5 oder 8 festlegen. Die einzelnen Schritte und Bedingungen bis zur Bestellung sind aber immer gleich:

  • Vorgespräch in der örtlichen IHK

  • Lebensalter: 30 bis 62 Jahre

  • Besondere Sachkunde

  • Referenzliste: Mindestens 5 Experten sollen die besondere Sachkunde attestieren

  • Persönliche Eignung

  • Lebenslauf mit Foto

  • Beruflicher Werdegang

  • Gutachten-Liste: mindestens 5 Arbeitsproben neueren Datums

  • Zeugnis-Originale, Diplome

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Berufshaftpflichtversicherung

  • Teilnahme an mindestens 3 Sachverständigen-Seminaren in den letzten 2 Jahren

  • Liste eigener Veröffentlichungen

  • Antrag auf Bestellung

  • Sachkunde-Prüfung in der IHK Lübeck

  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für technische Dokumentation

Die Sachkunde-Prüfung umfasst das gesamte Sachgebiet der Bestellung, in unserem Fall das der technischen Dokumentation. Kleinere Bereiche daraus, z. B. "Didaktische Wirksamkeit von Illustrationen in Anleitungen", sind nicht separat bestellungsfähig.

Alle diese Voraussetzungen zu erfüllen, kostet Zeit und Geld. Ab vorhandener besonderer Sachkunde kann die Vorlaufzeit leicht zwei Jahre in Anspruch nehmen. An Kosten für Bescheinigungen, Besuch von Seminaren, Antrags-, Prüfungs- und Bestellungsgebühren fallen leicht um 3.500,-- Euro an.

Nach dem Eid auf unabhängige, weisungsfreie, persönliche, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung seiner Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erhält der Sachverständige von der IHK seine Bestellungsurkunde, seinen Rundstempel und seinen Gerichtsausweis. Die Vergütung für Gerichtsgutachten richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) und führt zu Stundensätzen in Höhe von 50 % bis 75 % derer, die in der Wirtschaft erzielt werden.

Wie erstellt man Gutachten?

Beim Gerichtsgutachten ergeben sich die Einzelheiten des Auftrags für den Sachverständigen aus dem richterlichen Beweisbeschluss. Der ist von Fall zu Fall verschieden. Ein Gutachten-Auftrag zur Zertifizieren von Anleitungen dagegen hat in der Regel immer dieselbe Struktur:

  1. Anleitung auf Zertifizierbarkeit vorprüfen

  2. Kalkulieren, Kosten voranschlagen, Auftrag annehmen

  3. Anleitung lesen

  4. Normenrecherche vorbereiten und durchführen

  5. Checklisten aus DIN EN 62079 nach Produktnormen ergänzen

  6. Anleitung durchleuchten auf nicht (vollständig) erfüllte Forderungen und Checklisten aus DIN EN 62079 ausfüllen

  7. Gutachten schreiben, binden und liefern, Annahme-Erklärung schreiben

  8. Aufwände in Rechnung stellen

  9. Projekt archivieren

Zur Vorprüfung sind alle erforderlichen Unterlagen zu beschaffen oder zusammen zu stellen:

  • Auf Papier gedruckte deutsche Original-Anleitung

  • EG-Konformitäts- oder EG-Herstellererklärung oder, falls für dieses Produkt nicht vorgeschrieben, Liste der anwendbaren EG/EU-Richtlinien, harmonisierten Europäischen Normen und sonstiger angewendeten Normen

  • Gefahrenanalyse (auch falls für dieses Produkt nicht ausdrücklich vorgeschrieben)

  • Fotos oder Zeichnungen von Hinweisen, die unmittelbar auf dem Produkt und/oder der Verpackung angebracht sind (Typenschild/Etiketten und andere Aufschriften/Bildzeichen)

  • Verpackung/Etikett mit deutscher Aufschrift, Liste mit Standard-Lieferumfang/Optionen, Werbematerial zum Produkt, Prospekt

  • Antwort auf die Fragen:

    • War die Erstellung der Anleitung in den Produktentwicklung-Prozess integriert?

    • Wie ist der Änderungsdienst für die Anleitung organisiert?

Grundlage der Bewertung sind die beiden Checklisten für Inhalt und Darstellung aus DIN EN 62079. Um Autoren und Gutachtern die Arbeit zu erleichtern[1], hat die DKE die Checklisten dieser Norm kostenlos zur Verfügung gestellt. DKE steht für Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

"Da beide Checklisten nicht umfassend sind, müssen sie nach den relevanten Produktnormen ergänzt und/oder abgeändert werden oder (wenn solche Normen fehlen) nach Normen, die vergleichbare Produkte oder Funktionen betreffen, oder in anderer geeigneter Art und Weise." [DIN EN 62079, Anhang A, Seite 33]

Also muss man zusätzlich die anwendbaren Produktnormen recherchieren. In denen ist häufig an vorletzter Stelle ein Kapitel zu finden, das die für die Anleitung notwendigen Angaben auflistet.

Aufgabe des Sachverständigen ist es nun, lediglich den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand der Anleitung abzugleichen und die Regelabweichungen zu erfassen und zu dokumentieren. Nicht erlaubt dagegen ist, was jeden leidenschaftlichen Technik-Redakteur in den Fingern juckt, die Fehler zu korrigieren oder mitzuteilen, wie sie zu vermeiden sind. Denn das wäre Beratung, und diese ist dem Sachverständigen untersagt. Das Eine schließt das Andere aus, weil sonst die Unvoreingenommenheit gefährdet sein könnte.

Die EN-Checklisten enthalten etwa 150 Einzelkriterien. KO-Kriterien sind solche, deren Nichtbeachtung Gesundheit und Leben von Personen gefährden könnte. Jede nicht oder schlecht erfüllte Forderung führt zu Nachbesserungsbedarf. Durchschnittliche Anleitungen weisen um die 25 % Mängel auf.

Am Ende ist das Gutachten nach den Regeln der Kunst zu schreiben. Dabei folgt die Struktur etwa folgendem Schema:

  1. Auftragsspezifikation: Auftraggeber, Inhalt des Auftrags und Zweck des Gutachtens, untersuchtes Dokument

  2. Arbeitsablauf

  3. Festgestellte IST/SOLL-Abweichungen

  4. Bewertung

  5. Verwendete Arbeitsunterlagen

  6. Anhänge

    1. Checklisten nach DIN EN 62079

    2. Literaturverzeichnis

Welche Konsequenzen können Gutachten haben?

Ein Privatgutachten listet immer die Abweichungen der Anleitung vom Soll-Zustand auf. Bevor diese Abweichungen korrigiert sind, kann die Anleitung nicht zertifiziert werden. Wenn aber die Anleitung dann endlich alle Forderungen erfüllt, dann ist sie konform mit den anwendbaren EG-Richtlinien und Normen und entspricht den goldenen Regeln des Kunsthandwerks Technische Dokumentation.

Ein Gerichtsgutachten unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Ein Richter kann das Gutachten zur Grundlage seines Urteils machen, muss es aber nicht. Der Gutachter haftet den Parteien gegenüber für Schäden, die aus Fehlern des Gutachtens entstehen. Deswegen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Sachverständige Pflicht.

Literatur

  • [1] Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE)
  • [2] Bleutge, Peter: Der gerichtliche Gutachtenauftrag. Tipps und Empfehlungen zur richtigen Abwicklung eines gerichtlichen Gutachtenauftrags im Zivilprozess, 7. Aufl., Hrsg. DIHT, Berlin, 2003
  • [3] Bleutge, Peter und Ganten, Hans: Der Sachverständigenvertrag. Vorschläge zur Vertragsgestaltung mit Erläuterungen 1. Aufl., Hrsg. IfS (Institut für Sachverständigenwesen e. V.), Köln, 2004