Allgemeine Geschäftsbedingungen für freiberufliche Übersetzer

Diese Geschäftsbedingungen für freiberufliche Übersetzer gelten für alle Unternehmen der Transline Gruppe, die keine individuellen Geschäftsbedingungen bekanntgegeben haben. Freiberufliche Übersetzer werden gebeten, bei demjenigen Unternehmen der Transline Gruppe, für das sie arbeiten werden, nachzufragen, ob von den hier abgedruckten Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten.

Stand vom 1. Dezember 2012. Die auf dieser Website bekanntgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen können zukünftigen kurzfristigen Änderungen unterliegen. (Lesen Sie hierzu bitte auch die Nutzungsbedingungen zu dieser Website.)

Allgemeine Einkaufsbedingungen

der Transline Deutschland Dr.-Ing. Sturz GmbH, Am Heilbrunnen 47, 72766 Reutlingen, Deutschland

Präambel

Wir arbeiten mit unseren Leistungserbringern in gewohnter Weise partnerschaftlich zusammen. Um die Zusammenarbeit zu strukturieren, zu vereinfachen und zu standardisieren gelten für unseren gesamten Leistungseinkauf unsere nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

In dieser Präambel geben wir im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der nachfolgend unter Ziffern I. bis XIV. im Detail wiedergegebenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese Präambel dient jedoch zunächst nur dazu, dem Leistungserbringer einen Überblick über die Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu verschaffen und enthält keine eigenständigen Regelungen; d.h. es gelten ausschließlich die Bedingungen, wie in den Ziffern I. bis XIV. dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen wiedergegeben:

Wir erteilen unsere Bestellungen, Bestelländerungen und Lieferabrufe schriftlich, durch Datenfernübertragung, per E-Mail oder per Fax. Der Inhalt mündlicher und fernmündlicher Abreden (Besprechungen) ist im Zweifel nur dann verbindlich, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Jede Bestellung, Bestelländerung sowie jeder Lieferabruf ist vom Leistungserbringer umgehend schriftlich zu bestätigen. Wird diese Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang unserer Bestellung oder Bestelländerung abgesandt, oder wird unsere Bestellung nicht binnen der in der Bestellung angegebenen Annahmefrist angenommen, so sind wir an die Bestellung nicht mehr gebunden und zum Rücktritt berechtigt.

Der Leistungserbringer hat die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen; Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Die vereinbarten Preise, wie in unserer Bestellung angegeben, sind Festpreise. Die Preise sind grundsätzlich in EUR als Nettopreise zzgl. USt. angegeben, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

Die Geheimhaltungspflichten des Leistungserbringers regelt eine gesondert abgeschlossene Vertraulichkeitserklärung.

Vereinbarte Leistungsfristen und -termine (z.B. die Angabe von Liefertag und
-uhrzeit) sind verbindlich. Die Leistung muss spätestens zu dem vereinbarten Termin erbracht sein. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Liefer- oder Leistungszeit nicht eingehalten werden kann. Diese Anzeige befreit den Leistungserbringer nicht von seiner Haftung wegen Verzuges.

Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der erbrachten Leistung und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Leistungserbringer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgend wiedergegebenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zum Leistungserbringer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Leistungserbringer und uns aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Reutlingen, soweit der Leistungserbringer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Leistungserbringer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Leistungserbringer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

I. Geltungsbereich:

1.   Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für unseren gesamten Leistungseinkauf.

2.   Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich.

3.   Von unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Leistungserbringers erkennen wir nicht an. Früher getroffene Vereinbarungen und frühere Fassungen unserer Einkaufsbedingungen werden durch diese Einkaufsbedingungen aufgehoben.

4.   Die Ausführung der bestellten Leistung sowie die Abrechnung über die vereinbarte Vergütung gelten als Anerkennung der Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

II. Vertragsschluss

1. Wir erteilen unsere Bestellungen, Bestelländerungen und Lieferabrufe schriftlich, durch Datenfernübertragung, per E-Mail oder per Fax. Der Inhalt mündlicher und fernmündlicher Abreden (Besprechungen) ist im Zweifel nur dann verbindlich, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Jede Bestellung, Bestelländerung sowie jeder Lieferabruf ist vom Leistungserbringer umgehend schriftlich zu bestätigen. Wird diese Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang unserer Bestellung oder Bestelländerung abgesandt, oder wird unsere Bestellung nicht binnen der in der Bestellung angegebenen Annahmefrist angenommen, so sind wir an die Bestellung nicht mehr gebunden und zum Rücktritt berechtigt.

2. Ein Hinweis auf Geschäftsbeziehungen zu uns in Werbematerialien oder Referenzdokumenten oder die Verwendung uns zustehender Marken und Kennzeichen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

III. Leistungsgegenstand, Beschaffenheitsvereinbarung, Pflichten des Leistungserbringers,

1.     Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die von uns bestellte Leistung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu liefern bzw. auszuführen. Abweichungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

2.     Soweit es sich bei der zu erbringenden Leistung um eine Übersetzungsleistung handelt, gewährleistet der Leistungserbringer, dass die Übersetzung sprachlich und formal richtig erfolgt und ein dem Einsatzzweck der Übersetzung entsprechender sprachlicher Stil verwendet wird. Soweit in unserer Bestellung ein bestimmter Sprachstil oder die Verwendung bestimmter Begriffe vorgegeben wird (z.B. über Referenzdaten oder -materialien, Translation Memories, Blacklists, Angaben über eine zu verwendende Terminologie etc.), ist die Übersetzung unter Verwendung des angegebenen Wortschatzes und Sprachstils anzufertigen.

3.    Der Leistungserbringer hat uns auf offensichtliche Fehler in den von uns übersandten Unterlagen hinzuweisen. Dies gilt insbesondere bei der Erbringung von Übersetzungsleistungen für offensichtliche Fehler im zu übersetzenden Ausgangsdokument.

4.     Der Leistungserbringer hat die ihm übertragenen Leistungen im eigenen Betrieb zu erbringen. Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte und der Einsatz externen Personals bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn es sich bei dem Leistungserbringer um einen Sprachdienstleister handelt und der Leistungserbringer uns vor Erhalt der Bestellung darauf schriftlich hingewiesen hat. Hat unser Vertrag mit dem Leistungserbringer Übersetzungsleistungen, Beratungsleistungen, künstlerische Leistungen oder andere Leistungen, die ihrem Inhalt nach die persönliche Erbringung durch eine bestimmte Person als Vertragsgrundlage haben, zum Gegenstand, so ist der Leistungserbringer verpflichtet, die Leistungen durch die jeweilige Person persönlich zu erbringen; die Weitergabe an eine andere Person bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

5.     Soweit wir einer Weitergabe des Auftrags an Dritte oder externes Personal schriftlich zugestimmt haben, dürfen diese Dritten vom Leistungserbringer nur beauftragt werden, wenn er sicherstellt, dass diese Dritten ihre Leistungen entsprechend den in diesen EKB enthaltenen Bestimmungen zu erbringen haben, insbesondere eine mit der gesondert mit dem Leistungserbringer abgeschlossenen Vertraulichkeitserklärung gleichlautende Geheimhaltungserklärung und die diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen als Anlage 2 beigefügten „Grundsätze zur Kommunikation mit Endkunden“ akzeptiert haben.

6.     Beauftragen wir den Leistungserbringer mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen für unseren Kunden, so hat der Leistungserbringer unsere grundsätzlichen Weisungen, insbesondere hinsichtlich Qualitätsmanagement und Dokumentationsanforderungen, zu beachten.

7.     Beauftragen wir den Leistungserbringer mit der Erstellung urheberrechtlich geschützter Leistungen, so räumt dieser uns an der geschützten Leistung ein ausschließliches, weltweites, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht erfasst das Recht, das Werk in körperlicher Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, auf Bild- und Tonträger zu übertragen sowie in unkörperlicher Form das Werk öffentlich wiederzugeben, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen sowie das Werk zu bearbeiten. Die Nutzungsrechtseinräumung erfasst dabei insbesondere die in der Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen aufgeführten Rechte.

IV. Hilfsmittel zur Erbringung der Leistung, Haftungsbeschränkung

1.     Der Leistungserbringer hat selbst sicherzustellen, dass ihm die für die Leistungserbringung erforderlichen technischen Hilfsmittel zur Verfügung stehen, insbesondere, dass er in der Lage ist, die Leistungen in den in der Bestellung angegebenen technischen Formaten zu erbringen. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, dem Leistungserbringer Hilfsmittel zur Erbringung der Leistung zur Verfügung zu stellen. Stellen wir aufgrund besonderer Vereinbarung oder aus Kulanz, ohne dazu verpflichtet zu sein, dem Leistungserbringer technische Hilfsmittel, Lizenzen oder sonstige zur Erfüllung benötigte Mittel zur Verfügung, ist der Leistungserbringer dazu verpflichtet, seinerseits sicherzustellen, dass diese Hilfsmittel in Verbindung mit dem von ihm verwendeten technischen System eingesetzt werden können. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die zur Verfügung gestellten technischen Hilfsmittel mit dem vom Leistungserbringer verwendeten technischen System verwendet werden können (z.B. hinsichtlich Systemstabilität, Kompatibilität, Übertragbarkeit von Daten etc.).

V. Zahlungsbedingungen

1.   Zahlungsfristen laufen von dem festgelegten Liefer- bzw. Leistungstermin, frühestens vom Eingangstag der Leistung bzw. der vollständigen Leistungserbringung, ggfs. Abnahme derselben und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung an. Wir bitten darum, keine eigenen Rechnungsformulare zu verwenden, sondern die von uns übersandten automatisch erstellten Gutschriften zu verwenden.

2.   Der Leistungserbringer gewährt bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung und Rechnungserhalt 3 % Skonto, bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen 2% Skonto, andernfalls erfolgt die Zahlung innerhalb von 60 Tagen netto. Sollten innerhalb dieser Frist Mängel der Lieferung auftreten bzw. entdeckt worden sein, haben wir ein Zurückbehaltungsrecht und die Forderung des Leistungserbringers wird bis zur endgültigen Mängelbeseitigung bzw. bis zur fehlerlosen Ersatzlieferung nicht fällig. Auch in diesem Fall sind wir zum Skontoabzug berechtigt.

3.   Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im Übrigen im gesetzlichen Umfang zu.

4.   Der Leistungserbringer ist nicht berechtigt, seine Forderungen auf Zahlungen seiner Vergütung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten. Wir werden diese Zustimmung nicht unbillig verweigern.

VI. Preise

1.     Die vereinbarten Preise wie in der Bestellung angegeben sind grundsätzlich Festpreise und verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen USt.. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind die angegebenen Preise in der Währung „EURO“ ausgewiesen

2.     Kosten für die Übersendung der Leistung an uns sowie etwaige Steuern - mit Ausnahme der gesetzlichen USt. - , Zölle und sonstige Abgaben sind vom Leistungserbringer zu tragen.

VII. Lieferung, Liefer- und Leistungszeit

1.   Vereinbarte Tage, Termine und Fristen (z.B. die Angabe von Liefertag und
-uhrzeit) sind verbindlich. Die Leistung muss spätestens zu dem vereinbarten Termin erbracht sein. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Liefer- oder Leistungszeit nicht eingehalten werden kann. Diese Anzeige befreit den Leistungserbringer nicht von seiner Haftung wegen Verzuges.

2.   Auf das Fehlen notwendiger, von uns beizubringender Unterlagen oder Informationen oder durch uns beizustellender Materialien als Hindernis für eine Leistung kann sich der Leistungserbringer nur berufen, wenn er die Übergabe der Unterlagen, Informationen und Materialien schriftlich bei uns angemahnt und diese – soweit wir deren Überlassung schulden - nicht innerhalb einer angemessenen Frist erhalten hat.

3.   Vorzeitige Lieferungen haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Zahlungsfälligkeit. Teillieferungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Waren Teillieferungen nicht vereinbart, berechnet sich die vereinbarte Zahlungsfälligkeit frühestens ab dem Tage der vollständigen Lieferung.

4.   Der Leistungserbringer befindet sich auch ohne Ausspruch einer Mahnung in Verzug, sobald der jeweils verbindlich vereinbarte Leistungstermin überschritten wird.

5.   Die Annahme einer Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche aus Verzug.

6.   Ist der Leistungserbringer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens iHv 5% des Nettopreises pro vollendetem Kalendertag verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 50% des Nettopreises der verspätet erbrachten Leistung. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Leistungserbinger bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

VIII. Zwischenstandsberichte

1.     Dem Leistungserbringer ist bekannt, dass eine rechtzeitige Leistung durch uns an unsere Endkunden regelmäßig von erheblicher Bedeutung ist. Wir müssen deswegen sicherstellen, dass eine rechtzeitige Leistung an uns erfolgt. Wir sind daher berechtigt, innerhalb der vereinbarten Leistungszeit Zwischenberichte über den Stand bzw. Fortschritt der vom Leistungserbringer zu erbringenden Leistung (Leistungsstand) zu verlangen, um prüfen zu können, ob die vereinbarte Leistungszeit eingehalten werden kann.

2.     Sollte der Leistungserbringer auf die Anforderung der Mitteilung eines Leistungsstandes nicht innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist reagieren, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Daneben bestehende gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Leistungsstandmitteilung werden durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

3.     Soweit nach der Leistungsstandmitteilung feststeht, dass der Leistungserbringer die vereinbarte Leistungsfrist nicht einhalten kann, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Daneben bestehende gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung werden durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

IX. Rücktrittsrechte bei höherer Gewalt

1.   Entfällt durch Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere unabwendbare Ereignisse, die nach Abschluss des Vertrages eintreten, ohne unser Verschulden in erheblichem Maße der Bedarf für die bestellte Leistung, so können wir, soweit die bezeichneten Ereignisse von nicht unerheblicher Dauer sind, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt fordern, ohne dass dem Leistungserbringer hieraus Ansprüche gegen uns zustehen.

X. Eingang der Leistung bei uns, Abnahme:

1.   Ein Anspruch auf Vornahme von Teilabnahmen besteht nicht.

2.     Soweit die Leistung vom Leistungserbringer aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung in der Bestellung über Datenfernübertragung übermittelt wird, kann unser Computersystem automatisiert die erhaltene Leistung auf die Einhaltung von formalen Vorgaben (wie z.B. Vollständigkeit der übermittelten Leistung, Einhaltung des vorgegebenen Formates, Interpunktionen, Leerzeichen, prüfen. Der Leistungserbringer erhält eine vom Computersystem generierte, automatisierte Annahme oder Ablehnung der Leistung übersendet. Die vom Computersystem generierte Annahme der Leistung aufgrund einer solchen automatisierten Prüfung durch unser Computersystem stellt keine Abnahme der Leistung als vertragsgerecht dar, sondern bestätigt nur, dass wir die Leistung erhalten haben. Erhält der Leistungserbringer keine vom Computersystem generierte Annahme, muss er regelmäßig davon ausgehen, dass die Leistung nicht bei uns eingegangen ist.

XI. Mangelhafte Leistung

1.     Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der erbrachten Leistung und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Leistungserbringer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

2.     Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Leistungserbringer insbesondere dafür, dass die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

3.     Die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung vom Leistungserbringer aufgewendeten Kosten trägt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.

4.     Kommt der Leistungserbringer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Leistung (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen oder von einem Dritten beseitigen lassen und vom Leistungserbringer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Für den bei uns entstandenen Verwaltungsaufwand für die Selbstvornahme bzw. die Beauftragung eines Dritten können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz in Höhe von 5% des Nettopreises der Bestellung verlangen. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Leistungserbinger bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.     Ist die Nacherfüllung durch den Leistungserbringer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Leistungserbringer wird von uns unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichtet.

6.     Bei der Fristsetzung zur Beseitigung eines Mangels oder zur Nachlieferung einer mangelfreien Leistung sind wir berechtigt, je nach Dringlichkeit zugrundezulegen, dass die Mängelbeseitigung mit verstärktem Einsatz von Personal, durch Überstunden oder durch Sonn- und Feiertagseinsatz erfolgt.

7.     Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

XII. Schutzrechte:

1.   Der Leistungserbringer verpflichtet sich sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden.

2.   Werden wir von einem Dritten wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen, so ist der Leistungserbringer verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen, es sei denn es liegt kein Verschulden des Leistungserbringers vor. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

XIII. Geheimhaltung, Endkundenkontakt, Kundenschutzvereinbarung:

1.  Die Geheimhaltungspflichten des Leistungserbringers regelt eine gesondert abgeschlossene Vertraulichkeitserklärung.

     Dem Leistungserbringer ist insbesondere bekannt, dass bei der Anfertigung von Übersetzungen das Eingeben oder Hochladen von Sätzen oder Wörtern auf Internetseiten oder in Datenbanken Dritter, wie z.B. der Übersetzungshilfe von Google, einen Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung darstellen kann, sofern aus den eingegebenen oder hochgeladenen Wörtern oder Sätzen Rückschlüsse auf den Endkunden oder dessen Projekt bzw. Auftrag möglich ist.

2.  Der Leistungserbringer ist während der Vertragsdauer nicht berechtigt, zur Durchführung seiner Leistung direkten Kontakt mit dem in der Bestellung oder im Rahmen des Vertrages gesondert genannten Endkunden aufzunehmen, soweit der Kontakt nicht von uns schriftlich genehmigt wurde.

Soweit eine schriftliche Genehmigung zur Kontaktaufnahme durch uns vorliegt, sind die in der Anlage 2 zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen aufgeführten „Grundsätze zur Kommunikation mit Endkunden“ einzuhalten.

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, diese Unterlassungsverpflichtung auch mit seinen Mitarbeitern bzw. von uns genehmigten Subunternehmern zu vereinbaren und diese ebenfalls auf die Einhaltung der in der Anlage 2 zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen aufgeführten „Grundsätze zur Kommunikation mit Endkunden“ zu verpflichten.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der Verpflichtungen in dieser Ziffer 2. und 3. oder gegen die Verpflichtung, diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern bzw. von uns genehmigten Subunternehmern aufzuerlegen, bezahlt der Leistungserbringer uns als Ausgleich für entgangenen Gewinn sowie Aufwendungen im Bereich Vertrieb und Marketing bzw. als eine Vertragsstrafe bzw. Höhe von 5 % des Nettobestellwertes, maximal jedoch EUR 500,00. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

3.  Der Leistungserbringer verpflichtet sich, während der Laufzeit, sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages es zu unterlassen, in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise – auch indirekt über Dritte – gegenüber den oder die in der Bestellung oder im Rahmen des Vertrages gesondert benannten Endkunden von uns die vertraglich vereinbarten Leistungen unter Umgehung von uns zu erbringen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, diese Unterlassungsverpflichtung auch mit seinen Mitarbeitern bzw. von uns genehmigten Subunternehmern zu vereinbaren.

XIV. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1.     Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Leistungserbringer und uns aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Reutlingen, soweit der Leistungserbringer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Leistungserbringer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Leistungserbringer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

2.     Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

3.     Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zum Leistungserbringer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Anlage 1: Nutzungsrechtseinräumung

Die Nutzungsrechtseinräumung nach Ziffer III.7. der Allgemeinen Einkaufsbedingungen umfasst das Recht, das Werk in körperlicher Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, auf Bild- und Tonträger zu übertragen und auszustellen sowie in unkörperlicher Form das Werk öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden sowie das Recht, das Werk zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Recht

a)   der Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes oder Teilen des Werkes in Printmedien (z.B. in Werbeprospekten, Visitenkarten, Firmenbroschüren, Geschäftsbriefen, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren, Büchern, auf Plakaten und Schildern); mitumfasst ist das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben sowie für alle Auflagen (insbesondere Hardcover-, Taschenbuch-, Volks-, Sonder-, Reprint-, Schul- oder Buchgemeinschaftsausgaben) ohne Stückzahlbegrenzung,

b)    der Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes auf Ton- oder Datenträgern (z.B. magnetische, optische, magnetooptische und elektronische Trägermedien wie CD-Rom, CD-i und andere CD-Derivate, DVD, USB-Stick Disketten, Festplatten, Hardware, Server, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, Videokassetten) ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken;

c)    der Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes durch Telefax und E-Mail (Einzelversand oder als Newsletter), per SMS oder MMS;

d)    der drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Zugänglichmachung im Wege der digitalen oder analogen elektronischen Verbreitung unabhängig von der dabei verwendeten Technologie, über Telekommunikations- und Datennetze aller Art (z.B. Online-Dienste, Internet, Intranet, Kabelsysteme, Computernetzwerke, Satellitensysteme, über Mobile Services wie Handy, WAP-Dienste, Teletext oder Navigationssysteme) einschließlich des Rechts, den Nutzern das „Downloading“ zu gestatten sowie einschließlich des Rechts, den Nutzern im Rahmen von Application Service Providing (Vermietung von Zugriffszeiten auf die auf einem Server gespeicherten Software und/oder Inhalte) die Nutzung der Werke zu gestatten;

e)    das Werk mittels analoger oder digitaler oder anderer Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken mit oder ohne Zwischenspeicherung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, dass dieses auf jeweils individuellen Abruf („on Demand“) empfangen bzw. wiedergegeben werden kann;

f)     das Werk über Push-Dienste und RSS (Really Simple Syndication) anzubieten;

g)    das Werk öffentlich wiederzugeben, insbesondere öffentlich vorzuführen oder auszustellen;

h)    zur Nutzung des Quellcodes, soweit es sich bei dem Werk um Software handelt;

i)      zur Bearbeitung des Werkes als Bühnenstück sowie das Recht der Aufführung des so bearbeiteten Werkes;

j)      zur Verfilmung des Werkes einschließlich der Rechte zur Bearbeitung als Drehbuch und zur Vorführung des so hergestellten Films;

k)     zur Bearbeitung des Werkes für die Verwertung im Rundfunk (Hör- und Fernsehfunk) einschließlich Wiedergaberecht;

l)      – sofern es sich bei dem Werk um ein Filmwerk oder um die Verfilmung eines Werkes handelt oder um ein Hörspiel handelt – das Werk durch Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenfunk, Kabelfunk im Free- oder Pay-TV zu senden sowie das Werk durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wiederzugeben und vorzuführen;

m)   – sofern es sich bei dem Werk um ein Filmwerk oder um die Verfilmung eines Werkes handelt – ein- oder mehrteilige Kino- oder Fernsehverfilmungen (als TV-Spielfilm oder als Serie) unter Nutzung des (geänderten) Werkes oder Teilen davon in jedweder Sprachfassung herzustellen (alle derartigen Produktionen werden nachfolgend zusammenfassend als „Produktion“ bezeichnet);

n)    – sofern es sich bei dem Werk um ein Filmwerk oder um die Verfilmung eines Werkes handelt – den Titel des Werkes auch zur Bezeichnung der Produktion zu verwenden;

o)    – sofern es sich bei dem Werk um ein Filmwerk oder um die Verfilmung eines Werkes handelt – die in dem Werk enthaltenen Figuren, Szenen, das Handlungsgerüst, einzelne Handlungs- oder sonstige Gestaltungselemente auch im Zusammenhang mit anderen Produktionen zu verwenden;

p)    – sofern es sich bei dem Werk um ein Filmwerk oder um die Verfilmung eines Werkes handelt – das Werk und die Produktion insgesamt oder einzelne Teile von diesen wie Text-, Bild- oder Tonausschnitte, Gegenstände, Vorkommnisse, Titel, Namen. Figuren, Abbildungen oder sonstige in einer Beziehung zum Werk oder zur Produktion stehende Zusammenhänge zur Herstellung und zum Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere auch zum Vertrieb von Spielen und Computerspielen interaktiver und herkömmlicher Natur, und/oder zur Vermarktung von Dienstleistungen aller Art zu nutzen und für Waren und Dienstleistungen aller Art zu werben;

q)    zur Vertonung des Werkes;                      

r)     des Anfertigens von Fotografien sowie der Aufnahme des Werkes auf Video oder sonstige Filmträger und der Vervielfältigung und Verbreitung, Sendung sowie öffentlichen Zugänglichmachung und öffentlichen Wiedergabe so hergestellter Fotografien und Aufnahmen gemäß Ziffern a) – u);

s)    das Werk zur Herstellung und zum Vertrieb von Waren aller Art und/oder zur Vermarktung von Dienstleistungen aller Art zu verwenden und für Waren und Dienstleistungen aller Art zu werben;

t)    das Werk zu bearbeiten, Änderungen und Ergänzungen an dem Werk vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, Teile des Werkes herauszunehmen oder andere Teile hinzuzufügen, das Werk zu übersetzen, zu bearbeiten oder umzuarbeiten oder mit Werbung jeglicher Art zu verbinden und diese Bearbeitungen wiederum entsprechend den Regelungen in lit. a) – u) zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen;

u)    das Werk auf noch nicht bekannte Nutzungsarten zu nutzen;

v)    Sämtliche vorgenannten Nutzungs- und Bearbeitungsrechte einzeln oder gesamt an Dritte weiter zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte an dem Werk einzuräumen; der Leistungserbringer stimmt der Übertragung bereits jetzt zu;

Reutlingen, Dezember 2012

Anlage 2

Die Anlage 2 senden wir Ihnen bei Bedarf gerne zu. Die Kontaktdaten können Sie dem Impressum entnehmen oder senden Sie alternativ eine E-Mail an service@transline.de.

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