Sicherheitsrisiken im Maschinenbau
Gefährdungsanalysen - schon seit langem Pflicht, aber kaum praktiziert
"Der Hersteller ist verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen, um alle mit seinen Maschinen verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen", schreibt die europäische Richtlinie ‚Maschinen‘ 98/37/EG schon seit 1. Januar 1995 vor. Eine Gefährdungsanalyse ist damit nicht nur Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung einer Maschine. Vielmehr ist schon das Inverkehrbringen einer Maschine ohne Gefährdungsanalyse nicht mehr zulässig. Trotzdem fehlen in der Praxis solche Gefährdungsanalysen oft oder sind unzureichend.
Eine Gefährdungsanalyse soll ermitteln, welche Gefahren von einer Maschine ausgehen und ob bzw. wie diese konstruktiv beseitigt werden können. Hierzu werden zunächst die einzelnen Bedienschritte definiert. Dann werden die zum Tragen kommenden Normen und Vorschriften, z. B. über Mindestsicherheitsabstände oder zulässige Betriebstemperaturen, den einzelnen Schritten zugeordnet. Nun können mögliche Gefährdungen, deren Ursachen und Folgen analysiert werden. Dazu gehört auch der Status einer erkannten Gefährdung, d. h. ist diese rechtsrelevant oder nicht; das Zuziehen einer Brandblase z. B. wäre noch nicht rechtsrelevant. Weiterhin wird untersucht, ob vor Eintreten der Gefährdung die Möglichkeit besteht, diese zu erkennen, z. B. weil an einer Dichtung Dampf entweicht und eine riskante Überhitzung anzeigt. In einem weiteren Schritt heißt es, die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Gefährdung eintritt, die Bedeutung der Folgen sowie die Möglichkeit des rechtzeitigen Erkennens vor dem Eintreten zu bewerten. Abschließend sind in einer Lösungsbeschreibung vorzunehmende Sicherheitsmaßnahmen zu definieren. Diese sollten zuerst in konstruktiven Maßnahmen bestehen, um die Gefahrenquelle zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, sollten technische Schutzmaßnahmen, z. B. das Anbringen eines Schutzgitters o. ä. vorgenommen werden. Erst wenn auch diese Möglichkeit nicht gegeben ist, wird die Gefährdung zu einer Restgefahr, d. h. nun müssen an der Maschine selbst Warnhinweise angebracht werden und muss die Betriebsanleitung in entsprechenden Sicherheitshinweisen auf die Gefahr aufmerksam machen.
Eine Gefahrenanalyse ist folglich frühzeitig in der Produktentwicklung durchzuführen und erfordert eine enge Kooperation zwischen Entwicklung und Dokumentation - nicht zuletzt weil die Durchführung der Analyse selbst genau dokumentiert werden muss. Und genau hier liegt das Problem: Die Konstrukteure haben in den seltensten Fällen die Zeit, gründliche, und damit auch aufwändige, Gefährdungsanalysen durchzuführen. "Hinzu kommt, dass nicht zwingend festgelegt ist, wie vorzugehen ist und wer die Analyse durchzuführen hat. Die Folge: Häufig werden Gefährdungsanalysen schlicht nicht durchgeführt. Die Ursache für den laxen Umgang mit möglichen Gefährdungen ist also weniger in Unwilligkeit als in mangelndem Know-how zu suchen: Es fehlen standardisierte und gut dokumentierte Verfahren, die gleichzeitig einigermaßen einfach einzuführen und anzuwenden sind.
Doch das Nicht-Durchführen der Gefährdungsanalyse kann einen Maschinen-Hersteller teuer zu stehen kommen: Denn spätestens bei Unfällen an oder durch Maschinen verlangen die Behörden, z. B. das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft und bei schweren Unfällen die Staatsanwaltschaft die Vorlage einer vorschriftsmäßig durchgeführten und dokumentierten Gefährdungsanalyse. Aus Zeit- oder Personalmangel nicht durchgeführte Analysen erhöhen also das Haftungsrisiko eines Unternehmens ganz beträchtlich. Die Folge können erhebliche Schadenersatzansprüche und Bußgelder sein, ganz zu schweigen von der damit einhergehenden Imagebeschädigung des Unternehmens.
Es sprechen also schwerwiegende Gründe für
eine sorgfältige Durchführung der Gefährdungsanalyse.
"Viele unserer Kunden aus dem Maschinenbau sind
in einem Dilemma: Sie erkennen zwar sehr wohl die
Notwendigkeit der Analyse, verfügen aber nicht
über die notwendigen personellen und zeitlichen
Kapazitäten, definierten Prozesse und Standards",
musste Wolfgang Sturz, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von transline, erkennen. Aus diesem Grund bietet nun
transline neben der Erstellung und Übersetzung
von technischen Dokumentationen auch die Durchführung
von CE-konformen Gefährdungsanalysen an -
in enger Zusammenarbeit mit den Konstrukteuren. "Natürlich
kennen die Konstrukteure die Maschine. Doch eine Gefährdungsanalyse
wird sinnvollerweise aus Sicht des Benutzers durchgeführt.
Und unsere technischen Redakteure kennen den Benutzer,"
erläutert Wolfgang Sturz. "Ein wichtiger Bestandteil
der Gefährdungsanalyse" - so Sturz - "ist deren lückenlose
Dokumentation. Hier ist der technische Redakteur Spezialist.
Kein Spezialist ist er im Vergleich zum Konstrukteur,
wenn es um die Maschine selbst geht. Aber genau deshalb
ist er auch nicht betriebsblind. Er kann viele Gefährdungen
erkennen, die der Konstrukteur unter Umständen
übersieht oder unterschätzt - und zwar
bevor es zu spät ist!"
Informationen rund um die transline Gruppe
Dietransline Gruppe ist führender Anbieter intelligenter Dienstleistungen für die Globalisierung. Mit transline Deutschland GmbH, den Tochtergesellschaften in einer Reihe europäischer Länder sowie der doculine Verlags-GmbH deckt die Gruppe die gesamte Prozesskette der globalen Kommunikation ab – von der technischen Dokumentation über die sprachliche Übersetzung und kulturelle Adaption bis zur druckfertigen Fremdsprachen-Publikation oder dem mehrsprachigen Internetauftritt. In der doculine Verlags-GmbH erscheinen Fachbücher und Publikationen zu diesem Themenkreis. Zur transline-Gruppe gehört auch das Steinbeis Transferzentrums Wissensmanagement und Kommunikation, das in der Unternehmensgruppe den Bereich Beratung, Schulung und Coaching abdeckt.
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